Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.01.2011

Reservierung/ Auskünfte

 

1. Reservierungen

können schriftlich, telefonisch, per e-Mail oder Internetformular vorgenommen werden. Sie gelten als verbindlich, wenn die in der Buchungsbestätigung geforderte Anzahlung auf das benannte Konto eingegangen ist. Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher der schriftlichen Bestätigung.

1a. Leistungen während der Corona-Pandemie

Die Leistungen des Vital CAMP Bayersbach erfolgt unter der Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben anlässlich der Corona-Pandemie, insbesondere unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes und der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dies kann im Einzelfall zu Leistungseinschränkungen führen. Die Gäste erkennen die Leistung, die sie sich unter Einhaltung der Corona-Pandemie bedingten gesetzlichen Vorgaben darstellt, als vertragskonform an. Eine diesbezügliche Minderung der Gegenleistung ist damit ausgeschlossen.

2. Stornierung

Die Rücktrittserklärung sollte, in Ihrem Interesse, in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bis zu 4 Wochen vor Anreise erfolgt die Rückzahlung der Vorkasse, die Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR wird einbehalten. Ab 4 Wochen vor Anreise erfolgt grundsätzlich keine Erstattung geleisteter Zahlungen. Ausgenommen hiervon sind Krankheitsfälle unter Vorlage (Zusendung) einer ärztlichen Bescheinigung.

3. Restzahlung

Die Restzahlung (in bar oder EC-Karte) erfolgt am Tag der Anreise, im Zusammenhang mit der Anmeldung, für den gesamten Zeitraum des beabsichtigten Aufenthalts.

4. Anreise

Die Anreise auf dem Campingplatz kann ab 12.00 Uhr erfolgen. Hierbei sollte jedoch die Mittagsruhe in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr berücksichtigt werden.
Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Campingplatzverwaltung notwendig. Andernfalls wird der Standplatz nur bis 18.00 Uhr des Folgetages freigehalten. Sofern vorhanden, erfolgt die Unterbringung auf einem anderen Stellplatz, ein Anrecht auf einen Stellplatz besteht nicht mehr.

4a. Verhaltensregeln und Gesundheitscheck anlässlich der Corona-Pandemie

Mit der Buchung verpflichten sich die Gäste, vor oder bei Abreise, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben entsprechend der “Vital CAMP Bayersbach – Gesundheitscheckliste” zu machen und das Formular “Gästehinweise über Verhaltensregeln und Gesundheitscheckliste” umfänglich und wahrheitsgemäß auszufüllen. Das Formular ist veröffentlich unter dem Link: https://www.vitalcamping-bayerbach.de/wp-content/uploads/2020/05/Gästehinweise-über-Verhaltensregeln-Gesundheitscheckliste_Stand_05052020.pdf

 Hinsichtlich der vom Gast hinterlegten persönlichen Daten gelten die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter dem Link: https://www.vitalcamping-bayerbach.de/datenschutz/

Die im Formular “Gästehinweise über Verhaltensregeln und Gesundheitscheckliste” enthaltenen Verhaltensregeln werden Bestandteil des mit dem Gast geschlossenen Vertrages. Verstöße gegen die Verhaltensregeln berechtigen das Vital CAMP Bayersbach zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Gast.

5. Abreise

Der Stellplatz muss bis 11.00 Uhr sauber verlassen werden. Eine spätere Abreise muss in der Rezeption genehmigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden grundsätzlich keine Gebühren zurückerstattet. Das trifft ebenso bei einem Platzverweis infolge eines Verstoßes gegen die Campingordnung zu. Dies gilt jedoch nicht bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.

6. Besuch

Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz benutzen. Besucher dürfen erst nach Anmeldung in der Rezeption den Campingplatz betreten.

7. Aufnahmebeschränkung

Das Campen für Jugendliche unter 18 Jahren ohne volljährige verantwortliche Begleitperson ist nur unter Vorlage der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Die Campingplatzverwaltung ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Campingplatzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Campingplatzordnung und im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.

8. Platzzuteilung

Da die Zeltstellflächen nicht parzelliert sind, kann nicht garantiert werden, dass mehrere Zelte zusammen stehen. Die Einweisung erfolgt vor Ort durch den Platzwart und ist verbindlich. Die Platzverwaltung behält sich außerdem das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.

9. Platzordnung

Die Platzordnung (lt. Aushang) wird von jedem Gast sowie seinen Mitreisenden bei der Ankunft als verbindlich anerkannt. Bei groben Verstößen steht der Platzverwaltung eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Gastes auf anteilige Erstattung der Campinggebühren besteht dann nicht.

10. Campinggebühren

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste lt. Aushang. Für Reservierungen ist die mit gesandter Preisliste verbindlich. Die Korrektheit der ausgestellten Rechnung ist durch den Gast sofort nach Aushändigung zu kontrollieren.

11. Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Die ABC Vermögensverwaltung GmbH, als Betreiber des Campingplatzes übernimmt keine Haftung für Schäden an und in den aufgestellten Einrichtungen und den abgestellten Fahrzeugen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Passau

Vital Camping Bayerbach
Bayerbach, 01.01.2011

aktualisiert am 26.05.2020